Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über des betreffende Objekt/Angebot.
1. Angebote:
Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können
wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger
bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte
weitergegeben werden. Bei Weitergabe -auch auszugsweise - an Dritte ohne unsere
Zustimmung haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein
Vertrag zustande kommt.
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3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig
tätig zu werden.
4. Weiteres Geschäft/ Anderes Geschäft
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich
beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete
oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern
der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter
bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt
bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich –spätestens
innerhalb von 3 Tagen - schriftlich anzuzeigen. Unterläßt er diese
Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot
nachgewiesene Objekt zu Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
6 Provision
Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres
Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes
ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit
unserer Tätigkeit ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung
zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision
als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe
von 3,5 % p.a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt
einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt
wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein
Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt,
das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet
ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch
gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen
Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von
uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren
Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem
von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen
Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene
Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
7. Provisionssätze
Die Proviosion betragen - soweit nicht anders ausgewiesen -:
- für die Vermietung von Wohnraum 2 NKM zzgl. MwSt.
- für die Vermietung von Gewerberaum: 2 NKM zzgl. MwSt.
- bei Verkauf Wohnen/ Gewerbe:
KP bis 50.000 € : Pauschal 2.900 € zzgl.MwSt.
KP ab 50.000 € : 5,25 % vom Kaufpreis zzgl. MwSt.
8. Vertragsverhandlungen und Abschluß
Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluß anwesend zu sein, ein Termin
ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf
Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluß ohne unsere
Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand
als auch die Vetragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften
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